Neuerungen 2025 für Menschen mit Behinderung: mehr Unterstützung, mehr Chancen!

Neuerungen 2025 für Menschen mit Behinderung: mehr Unterstützung, mehr Chancen!

Ein neues Jahr bringt stets gesetzliche Änderungen mit sich. 2025 gibt es zahlreiche Anpassungen, die sich positiv auf Menschen mit Behinderung auswirken. Höhere Freibeträge, bessere finanzielle Absicherung und erweiterte Teilhabe-Möglichkeiten stehen im Mittelpunkt. Wir von Nagold geben einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2025 und ihre Auswirkungen.

Neuerungen für Menschen mit Behinderung! Was hat sich verändert?

Mehr finanzielle Spielräume durch höhere Freibeträge in der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Vermögensfreibetrag von 63.630 Euro auf 67.410 Euro. Auch der Einkommensfreibetrag erhöht sich. Grundlage dieser Anpassungen ist die jährliche Neubewertung der Bezugsgröße gemäß Sozialgesetzbuch IV (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18.html). Diese Änderungen erleichtern, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Somit gestattet diese Verbesserung Betroffenen, langfristig zu planen und wichtige Anschaffungen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die zuvor finanziell nicht tragbar waren. Menschen mit Behinderung, die auf spezielle Hilfsmittel oder individuelle Assistenzleistungen angewiesen sind, profitieren davon. Dadurch wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und nachhaltigeren Unterstützung gesetzt.

Verbesserungen bei der Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird 2025 in mehreren Bereichen angepasst. Der Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html) steigt auf 4,40 Euro pro Mahlzeit. Dies betrifft sowohl Menschen, die Grundsicherung erhalten, als auch Personen mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die allgemeinen Regelsätze bleiben jedoch unverändert. Minderjährige, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten künftig einen erhöhten Sofortzuschlag (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__145.html) von 25 Euro anstelle der bisherigen 20 Euro.

Diese finanziellen Anpassungen stellen vor allem aufgrund der derzeit steigenden Lebenshaltungskosten eine dringend notwendige Entlastung dar. Menschen mit Behinderung und deren Familien profitieren von einem höheren finanziellen Puffer, der es ihnen erlaubt, den Alltag besser zu bewältigen. Die zusätzlichen Mittel helfen dabei, die steigenden Kosten für Lebensmittel, Mobilität und soziale Teilhabe zu decken.

Mehr Wohngeld für Menschen mit Behinderung

Das Wohngeld wird 2025 um durchschnittlich 30 Euro pro Monat erhöht (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/08/Erhoehung-Wohngeld-2025.html). Diese Anpassung entlastet Haushalte mit niedrigem Einkommen und verbessert die Wohnsituation vieler Menschen mit Behinderung. Die genauen Berechnungsgrundlagen wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen festgelegt.

Eine sichere Wohnsituation ist essenziell für ein selbstbestimmtes Leben. Die Erhöhung des Wohngeldes generiert mehr finanzielle Stabilität und verbessert die Lebensbedingungen vieler Betroffener.

Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent

Zum Jahreswechsel erhöhen sich die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Die genauen Beträge (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Leistungsbeitraege_SPV_ab_1.1.2025.pdf) werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und veröffentlicht. Zudem steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Diese Erhöhung dient der langfristigen Sicherung der Pflegeleistungen und verbessert die Versorgungssituation für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung.

Eine solide Pflegeversorgung stellt sicher, dass Menschen mit Behinderung weiterhin eine hochwertige Betreuung erhalten. Durch die Erhöhung der Pflegeleistungen können sich Betroffene und ihre Familien auf eine stabilere finanzielle Absicherung verlassen. Besonders Menschen, die auf spezialisierte Pflege angewiesen sind, profitieren von dieser Anpassung, da sich dadurch neue Versorgungsmodelle und Betreuungsangebote finanzieren lassen.

Erhöhung des Kindergeldes und des Grundfreibetrags

Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind. Parallel dazu erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.084 Euro. Eltern von Kindern mit Behinderung, die auch nach dem 18. Lebensjahr Kindergeld erhalten, profitieren ebenfalls von dieser Anhebung. Die Familienkasse bleibt hierfür weiterhin zuständig. Diese Anpassungen erleichtern den Alltag vieler Familien, indem sie diese finanziell entlasten. Kinder mit Behinderung erhalten so weiterhin eine verlässliche Unterstützung. Familien profitieren zudem von einer spürbaren Entlastung, da sich die finanzielle Sicherheit erhöht und langfristige Planung erleichtert wird.

Neue Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten tätig sind oder andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, profitieren ebenfalls von Änderungen. Der Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhöht sich auf 4,40 Euro pro Mahlzeit. Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen, zahlen ab 2025 eine erhöhte Ausgleichsabgabe. Diese wird erstmals zum 31. März 2026 fällig. Zudem steigen die Finanzierungsbeträge für die Interessenvertretung von Werkstatträten und Frauenbeauftragten auf Bundesebene.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Chancengleichheit im Berufsleben weiter zu verbessern. Eine höhere finanzielle Unterstützung und eine verstärkte Verpflichtung der Arbeitgeber fördern den Zugang zum Arbeitsmarkt, wodurch Menschen mit Behinderung eine bessere langfristige Berufsperspektive haben. Gleichzeitig wird durch die höheren Mittel für Interessenvertretungen sichergestellt, dass die Anliegen von Beschäftigten mit Behinderung stärker berücksichtigt werden.

Erleichterungen bei der Intensivpflege und steigende Krankenkassenbeiträge

Zum 1. Januar 2025 tritt eine Sonderregelung für Patienten in Kraft, bei denen eine Entwöhnung von der außerklinischen Intensivpflege nicht möglich ist. Wenn bereits vor dem 31. Oktober 2023 entsprechende Leistungen bezogen wurden und weiterhin notwendig sind, entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Potenzialerhebung. Dies sichert eine kontinuierliche Versorgung und reduziert bürokratische Hürden für Betroffene.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt zudem auf 2,5 % (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/lErtX3qtBqz33CLzogK/content/lErtX3qtBqz33CLzogK/BAnz%20AT%2007.11.2024%20B4.pdf?inline). Damit erhöht sich auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, was für viele Versicherte höhere monatliche Kosten bedeutet.

Digitale Fortschritte in den Gesundheitsleistungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle Versicherten automatisch eingeführt. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html). Krankenkassen müssen hierzu barrierefreie Informationen bereitstellen und Ombudsstellen einrichten, die Unterstützung bieten und Widersprüche entgegennehmen. Die ePA erleichtert den schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten und verbessert die medizinische Versorgung. Zudem wird die Übergangsregelung zur Potenzialerhebung bei der Verordnung außerklinischer Intensivpflege bis Mitte 2025 verlängert. Menschen, die dauerhaft auf diese Leistungen angewiesen sind, erhalten weiterhin ihre Versorgung ohne erneute Potenzialprüfung.

Diese digitale Entwicklung bedeutet mehr Sicherheit und Komfort. Notwendige medizinische Daten stehen schneller zur Verfügung, wodurch die Gesundheitsversorgung verbessert wird. Gleichzeitig bleibt der Datenschutz gewährleistet. Die elektronische Vernetzung von Gesundheitsdaten ermöglicht außerdem eine bessere Koordination zwischen Ärztinnen, Pflegekräften und Therapeutinnen, was langfristig zu einer besseren Behandlung führt.

Vereinfachungen im Vereinsrecht: mehr digitale Möglichkeiten

Ab 2025 treten Erleichterungen für Vereine in Kraft. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV führt eine wichtige Änderung ein: Beschlüsse können künftig in Textform gefasst werden, sodass eine eigenhändige Unterschrift nicht mehr zwingend erforderlich ist. Dadurch wird es einfacher, Vereinsentscheidungen auch ohne persönliche Treffen vorzunehmen. Für Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen, bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung im Verwaltungsaufwand.

Behindertenrechte: ein Jahr mit positiven Veränderungen

Die gesetzlichen Änderungen 2025 bringen bedeutende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Erhöhte Freibeträge, bessere Pflegeleistungen, eine moderne Gesundheitsversorgung und neue finanzielle Unterstützungen schaffen mehr Sicherheit und Perspektiven. Durch diese Anpassungen wird die Lebensqualität vieler Betroffener nachhaltig verbessert. Wir von der Lebenshilfe Nagold begleiten diese Entwicklungen und informieren weiterhin über alle relevanten Neuerungen.